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Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ – Ergänzende Anforderungen für Baustellen

Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2011 [Nr. 54] hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ergänzenden Anforderungen für Baustellen der Arbeitsstättenregel (ASR) A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ bekannt gemacht.

Die ergänzenden Anforderungen auf Baustellen betreffen hierbei u.a. die Mindestanzahl der auf Baustellen bereitzuhaltenden Verbandkästen (siehe Tabelle) sowie die Notwendigkeit eines Erste-Hilfe-Raumes oder eine vergleichbare Einrichtung bei Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Betriebsart

Zahl der Beschäftigten

Kleiner

Großer

Verbandkasten

Baustellen



1-10

1

-

11-50

-

1

51-100

-

2

für je weitere 50 Beschäftigte

-

+1

In Bezug auf Verbandkästen besteht auch die Möglichkeit, statt eines großen Verbandkastens zwei kleine Verbandkästen vorzuhalten.

Alle bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenregeln (ASR) sind im Internet über die Webseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) abrufbar.