Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ – Ergänzende Anforderungen für Baustellen
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2011 [Nr. 54] hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ergänzenden Anforderungen für Baustellen der Arbeitsstättenregel (ASR) A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ bekannt gemacht.
Die ergänzenden Anforderungen auf Baustellen betreffen hierbei u.a. die Mindestanzahl der auf Baustellen bereitzuhaltenden Verbandkästen (siehe Tabelle) sowie die Notwendigkeit eines Erste-Hilfe-Raumes oder eine vergleichbare Einrichtung bei Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Betriebsart | Zahl der Beschäftigten | Kleiner | Großer |
Verbandkasten | |||
Baustellen | 1-10 | 1 | - |
11-50 | - | 1 | |
51-100 | - | 2 | |
für je weitere 50 Beschäftigte | - | +1 | |
In Bezug auf Verbandkästen besteht auch die Möglichkeit, statt eines großen Verbandkastens zwei kleine Verbandkästen vorzuhalten.
Alle bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenregeln (ASR) sind im Internet über die Webseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) abrufbar.









