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EU-Verordnung REACH

Die EU-Verordnung REACH zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.
Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt vor gefährlichen Stoffen zu verbessern.

Die Abkürzung REACH steht für:

Registration

»

Registrierung

Evaluation

»

Bewertung

Authorisation

»

Zulassung

of

»

von

Chemicals

»

Chemikalien

REACH verpflichtet Hersteller und Importeure sowie Anwender, Prüfdaten zu potentiell gefährlichen Eigenschaften von Stoffen zu ermitteln und die Sicherheit von vorgesehenen Verwendungen nachzuweisen. Ohne diese Angaben darf ein Stoff in der EU nicht mehr verkauft oder in Anwendung gebracht werden. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren chemischen Produkten übertragen.

Zur Unterstützung der Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe hat die Bundesstelle für Chemikalien als nationale Auskunftstelle seit dem 01. Januar 2008 eine eigene Website unter dem Titel "REACH-Helpdesk der Bundesbehörden" unter www.reach-helpdesk.de eingerichtet. Hier finden Sie Informationen und Orientierungshilfen bei der Umsetzung von REACH.