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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Mehr Effektivität und Effizienz bei Aufsicht und Beratung und eine Entlastung der Betriebe, ohne dass dies zu einer Verringerung des Arbeitsschutzniveaus in Deutschland führt - das sind die Ziele bei der Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsschutzsystems. Voraussetzungen hierfür sind mehr Einheitlichkeit und Transparenz in der Beratung und Überwachung sowie eine gute Abstimmung und Gemeinsamkeit im Handeln der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger.

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig in noch engerer Abstimmung und auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland bleibt bestehen, jedoch wird die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verbessert. Diese Zusammenarbeit wurde u.a. auch im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Die Basis der GDA
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umfasst vier Kernelemente:

  1. Die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, die Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen.
  2. Die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme.
  3. Die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe.
  4. Die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren Regelwerks.


Gemeinsame Arbeitsschutzziele und Arbeitsprogramme
Die Beteiligten der GDA haben sich für den Zeitraum bis 2012 auf die drei im Folgenden genannten verbindlichen Arbeitsschutzziele verständigt.

  1. „Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen“
  2. „Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen“
  3. „Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen“

Aus diesen drei Arbeitsschutzzielen wurden Arbeitsprogramme entwickelt, die in den nächsten Jahren für ca. jeweils zwei Jahre umgesetzt werden sollen. Die GDA hat sich das Ziel gesetzt die Arbeitsschutzziele in dem vorgegebenen Zeitraum zu erreichen. Ob den Trägern der GDA dies gelingt, soll mit wissenschaftlichen Methoden regelmäßig überprüft werden. Ein sowohl prozessbegleitendes als auch nachgehendes Evaluationsverfahren ist daher elementarer Bestandteil der GDA. Nur so ist es möglich, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu identifizieren und die Strategie evtl. zu verändern.

Beitrag der EUK zur GDA
So wie alle Unfallversicherungsträger und staatlichen Arbeitsschutzbehörden bringt auch die EUK entsprechende Personalressourcen ein, um die Umsetzung der GDA zu gewährleisten.
Nach Prüfung der zu erreichenden Zielgruppen der einzelnen Arbeitsprogramme wird sich die EUK insbesondere an den Arbeitsprogrammen

  • „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit“
  • „Sicher fahren und transportieren – innerbetrieblich und öffentlich“
  • „Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro“

und

  •  „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Personenbeförderung im ÖPNV“

beteiligen.
Die Zielgruppen, welche durch die genannten Arbeitsprogramme erreicht werden sollen, sind in vielen Mitgliedsbetrieben der EUK anzutreffen, so dass die EUK hier ihren Beitrag zum Gelingen der GDA einbringen möchte.
Die Aktivitäten bei der Umsetzung der Arbeitsprogramme sollen die Felder technische Sicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit berühren. Hierbei sollen die Aspekte der Arbeitsaufgabe, Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsgestaltung, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung ebenfalls Berücksichtigung finden.
Die Arbeitsprogramme „Zeitarbeit“, „Sicher fahren und transportieren“ und „Büro“ sind schon angelaufen. Die EUK hat bereits diese Arbeitsprogramme in ihre Beratungs- und Überwachungstätigkeit integriert. Das Arbeitsprogramm „ÖPNV“ wird im Jahr 2011 mit der Umsetzungsphase beginnen.
Durch die GDA soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizienten und systematischen wahrgenommen Arbeitsschutz – ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – erhalten, verbessert und gefördert werden. Auch das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Unternehmern und Beschäftigten soll gestärkt werden. Durch die Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen werden die Betriebe und die Volkswirtschaft von Kosten entlastet. Die GDA erbringt damit wesentliche Beiträge

  • zur Erhaltung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, einschließlich der Förderung des lebenslangen Lernens,
  • zur Unterstützung allgemeiner Gesundheitsziele,
  • zur Entlastung der Sozialversicherungssysteme,

und

  • zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Nicht zuletzt sollen durch die Arbeitsschutzziele und die damit verbundenen Maß-nahmen der GDA vor allem menschliches Leid, hervorgerufen durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, verhindert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gda-portal.de