EU-Verordnung GHS (CLP) - Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Im EU-Amtsblatt wurde die GHS-Verordnung (1272/2008) am 31.12.2008 veröffentlicht. Sie ist mit einer Übergangsfrist von 20 Tagen seit dem 20. Januar 2009 in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft.
Wesentliche Neuerung sind die neuen GHS-Piktogramme für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgut.
Das Europäische Parlament verabschiedete die neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte ("Globally Harmonized System of Classification an Labelling of Chemicals") kurz GHS genannt. Das neue GHS System bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme. Bisherige Unterschiede in der Regelung für den Transport von Gefahrgütern und für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden damit weitestgehend vereinheitlicht. Kernelemente des GHS sind:
- einheitliche Einstufungskriterien
- einheitliche Kennzeichnung (Gefahrgut und Gefahrstoff)
- einheitliches Sicherheitsdatenblatt
Die neue Systematik unterscheidet darüber hinaus zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien.
In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst am 1. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten.
Die neue GHS-Verordnung ist unter www.baua.de zu finden.


