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Neue Plakate zum Thema „Bestimmungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung“

Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung sowie § 29 der UVV GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ den Mitarbeitern geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat er nach § 30 der UVV GUV-V A1 dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden.
Der § 30 der UVV GUV-V A1 richtet sich aber auch an die Mitarbeiter, von denen gefordert wird, die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer zu melden.
Diese Verantwortung der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrer PSA wird durch die unter dem Motto „Sicherheit von Kopf bis Fuß“ stehenden Plakate thematisiert.

Das Plakat mit dem Titel „PSA dient Deinem Schutz – benutze sie wie vorgeschrieben“ macht das Thema „Bestimmungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung“ für jeden sofort verständlich und begreifbar.
Das Plakat mit dem Titel „Für jeden Anlass das richtige Outfit“ soll beim Betrachter einen Denkprozess zur richtigen persönlichen Schutzausrüstung bei der Arbeit anregen.

Die Plakate können unter folgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden.

Eisenbahn-Unfallkasse
EUK 1118
Postfach 20 01 52
60605 Frankfurt am Main
FAX       069  47863-573
E-Mail: medienversand(at)euk-info.de