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Neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ - DGUV Vorschrift 2 - gültig ab 1. Januar 2011

Mit dem 01. Januar 2011 haben sich aufgrund der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung geändert. Die rechtlichen Grundlagen, nach denen Betriebsärzte und Fachkräfte tätig werden, bleiben dabei unverändert.

Die Ermittlung von Inhalt und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht nunmehr aus zwei Teilen: Der Grundbetreuung, für die Einsatzzeiten festgelegt sind, und dem betriebsspezifischen Teil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.

Erste Informationen zur neuen Unfallverhütungsvorschrift und die öffentliche Bekanntmachung finden Sie in der Ausgabe 4/2010 des EUK-Dialogs.

Die Unfallverhütungsvorschrift kann vsl. ab Ende Januar 2011 bei der EUK als Druckstück abgefordert werden.