Vorabmeldung von tödlichen und besonders schweren Unfällen an die EUK
Tödliche und besonders schwere Unfälle sind der EUK nach § 25 Abs. 3 der Satzung der EUK vor Erstellen der Unfallanzeige sofort telefonisch oder per Fax zu melden.
Besonders schwere Unfälle sind z. B.:
- offene (komplizierte) Splitterbrüche oder Mehrfachfrakturen
- Verletzungen innerer Organe
- Wirbelsäulenverletzungen oder Beckenbrüche
- Schädelfrakturen
- Verletzungen größerer Nervenstränge
- Gliedverluste (Arme, Beine - keine Finger, Zehen)
- Verletzungen durch elektrischen Strom (Körperdurchgang)
- Komafälle
- erhebliche Verbrennungen und Verätzungen großer Körperflächen.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. Grundsätzlich sollte in Zweifelsfällen immer eine Vorabmeldung an die EUK erfolgen, um bereits vor Eingang der Unfallanzeige alle erforderlichen Maßnahmen für den Verletzten einleiten zu können.
Die Telefon- bzw. Faxnummer für die Vorabmeldung der tödlichen und besonders schweren Unfälle (auch als Sofortmeldung oder Unfallmeldung bezeichnet) lautet:
Telefon 069 47863-514
Fax 069 47863-573
E-Mail: service@euk-info.de


