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Aufgaben

Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und u.a. zuständig für

  • die Deutsche Bahn AG und den hieraus ausgegliederten Unternehmen
  • das Bundeseisenbahnvermögen
  • die Bahn-Betriebskrankenkasse
  • die betrieblichen Sozialeinrichtungen dieser Unternehmen.

Die EUK ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die Aufgaben der Eisenbahn-Unfallkasse als gesetzlicher Unfallversicherungsträger bestehen vordringlich darin, Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, die Gesundheit nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall oder einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Deshalb erbringen wir folgende Leistungen: