Aufgaben
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und u.a. zuständig für
- die Deutsche Bahn AG und den hieraus ausgegliederten Unternehmen
- das Bundeseisenbahnvermögen
- die Bahn-Betriebskrankenkasse
- die betrieblichen Sozialeinrichtungen dieser Unternehmen.
Die EUK ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Aufgaben der Eisenbahn-Unfallkasse als gesetzlicher Unfallversicherungsträger bestehen vordringlich darin, Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, die Gesundheit nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall oder einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Deshalb erbringen wir folgende Leistungen:
- Heilbehandlung (Medizinische Rehabilitation)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ergänzende Leistungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Soziale Rehabilitation) sowie
- Geldleistungen









