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Mitgliedsunternehmen

Die örtliche Zuständigkeit der Eisenbahn-Unfallkasse erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die EUK ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und u.a. zuständig für

  • die Deutsche Bahn AG und den hieraus ausgegliederten Unternehmen
  • das Bundeseisenbahnvermögen
  • die Bahnversicherungsträger
    • Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK)
    • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
  • Die betrieblichen Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen vorgenannter Unternehmen
    • Bahn-Sozialwerk (BSW)
    • Bahn-Hausbrandversorgung (BHbv)
    • Eisenbahn-Waisenhort (EWH)
    • Bahn-Landwirtschaft
    • Eisenbahner-Sportvereine und der Verband der Eisenbahner-Sportvereine (VDES)
    • Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren (BZAL)
    • Eisenbahner-Baugenossenschaften (EBG)
    • Sparda-Banken und der Verband der Sparda-Banken
  • Magnetschwebebahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs.

Die Zuständigkeit für Versicherte richtet sich nach der Zuständigkeit für das Unternehmen, für welches die Versicherten tätig sind oder zu dem sie in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Diese lassen sich wie folgt unterteilen: