Ausschüsse
Aufgrund der Satzungsregelungen sind bei der EUK durch die Selbstverwaltungsorgane folgende "besondere Ausschüsse" bestellt worden:
Besondere Ausschüsse nach § 36 a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV):
Rentenausschüsse (I bis VII):
Die Rentenausschüsse entscheiden über die erstmalige Rentengewährung, sowie über die Erhöhungen, Herabsetzungen und Entziehungen von Renten wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse und über Abfindungen mit Gesamtvergütungen, Renten als vorläufige Entschädigungen, laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Widerspruchsausschuss:
Der Widerspruchsausschuss ist als Kontrollinstanz für die Entscheidung über Widersprüche gegen Bescheide der Verwaltung zuständig.
Darüber hinaus gibt es weitere Ausschüsse der Vertreterversammlung sowie des Vorstandes:
Ausschüsse der Vertreterversammlung:
- Satzungsausschuss
- Haushaltsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Prävention und Gesundheitsschutz
- Gefahrtarifausschuss
- Ausschuss für Schulungsfragen
Ausschüsse des Vorstandes:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Finanzausschuss
- Ausschuss für die Entscheidung über Rückgriffsansprüche und Ordnungswidrigkeiten
- Tarifvertragsausschuss







