Versicherte
Wer ist bei der EUK kraft Gesetzes versichert?
- Beschäftigte,
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, wenn eines der versicherten Unternehmen Sachkostenträger ist,
- Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterziehen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer abgeschossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit die Maßnahmen von einem der versicherten Unternehmen oder der EUK veranlasst worden ist,
- Kinder während des Besuchs von zugelassenen Tageseinrichtungen und Kindergärten, sofern der Träger eines der bei der EUK versicherten Unternehmen ist,
- Personen, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für welche die EUK zuständig ist, ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen,
- von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, für welche die EUK zuständig ist, zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden,
- von einer dazu berechtigten öffentlichen Stelle, für welche die EUK zuständig ist, als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen werden,
- auf Kosten der Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK) stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,
- auf Kosten der EUK an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen.
Wer ist bei der EUK kraft Satzung versichert?
- Personen, die nicht in einem bei der EUK versicherten Unternehmen beschäftigt sind aber
- als Mitglieder von Prüfungsausschüssen oder als Teilnehmer an Prüfungen (Prüflinge), die der beruflichen Aus- und Fortbildung dienen,
- als Mitglieder von Organen, Beiräten und Ausschüssen der bei der EUK versicherten Unternehmen, sich auf der Unternehmensstätte im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers aufhalten, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert sind.
Wer kann sich bei der EUK freiwillig versichern?
- Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können sich freiwillig bei der EUK versichern
- Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbstständig in einem bei der EUK versicherten Unternehmen tätig sind,
- gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen (z.B. im Bereich Eisenbahner-Sport, Bahn-Landwirtschaft).