Beitragsumlage Unfallversicherung
Die Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger - so auch die EUK - mit der Beitragsumlage Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Aufgaben (insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung) finanzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rücklagen bilden kann.
Berechnung der Beiträge nach dem Gefahrtarif:
Die Beitragslast ist durch das Umlagesoll vorgegeben. Entgelt und Gefahrklasse sind Faktoren, nach denen die Beitragshöhe bestimmt wird. Das gezahlte Entgelt (Bruttolohnsumme) wird im Regelfall bei den versicherten Unternehmen ermittelt (Tarifstelle 1 und 2).
Bei der Tarifstelle 3 (versicherte Rehabilitanden der Bahn-Betriebskrankenkasse sowie der Bahnversicherungsanstalt) wurden für die beispielhaften Berechnungen der Beiträge „fiktive Bruttolohnsummen“ angewendet, und zwar auf der Grundlage der Bezugsgrößen nach § 18 Sozialgesetzbuch IV.
Aus dem bekannten Umlagesoll, dem ermittelten Entgelt und den vorgesehenen Faktoren wird der zu erhebende Beitrag in mehreren Schritten errechnet:
Berechnung der Beitragseinheiten:
Entgelt des Unternehmers X Gefahrklasse des Unternehmens = Beitragseinheiten
Hieran anschließend werden die Gesamtbeitragseinheiten gebildet.
Berechnung des Beitragsfußes (das ist der Betrag, der auf eine Beitragseinheit entfällt):
Umlagesoll X 1000
-------------------------- = Beitragsfuß
Gesamtbeitragseinheiten
Berechnung des Beitrags des einzelnen Unternehmers:
Entgelt X Gefahrklasse X Beitragsfuß
----------------------------------------- = Beitrag
1000









