Die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Aufgaben und Leistungen der Eisenbahn-Unfallkasse im Überblick
Themenübersicht:
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Für wen ist sie gedacht? Was leistet sie?
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK); Ihr Partner für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
Wir begleiten Sie - sicher ist sicher - Prävention vor Entschädigung
Im Fall des Falles - Was leisten wir für Sie? Rehabilitation und Entschädigung
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Für wen ist sie gedacht?
Was leistet sie?
Dies ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, welche uns oft gestellt werden.
Damit Sie sich ein Bild über die gesetzliche Unfallversicherung machen können, haben wir nachfolgend einige Themenbereiche für Sie zusammengestellt. Alle Fragen lassen sich hier natürlich nicht beantworten; für einen Überblick sollte es allerdings ausreichen.
Weitergehende Informationen können Sie selbstverständlich seitens der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) erhalten.
In Deutschland gibt es 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung, wobei die gesetzliche Unfallversicherung eine tragende Säule dieses Systems ist:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich indes weiter auf in
die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zu welchen die EUK gehört.
Auch Sie kennen bestimmt die versicherten Risiken aus dem privaten Versicherungsbereich. Wollen Sie sich z.B. gegen Tod, Unfall oder Invalidität absichern, müssen Sie mit einem privaten Versicherungsunternehmen einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist dies anders. Hier wurden die Aufgaben und Leistungen zu Ihrem Schutz insbesondere im Erwerbsleben durch Gesetze bzw. Verordnungen vorgegeben.
Jedes Unternehmen muss bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger angemeldet (d.h. versichert) sein. Die jeweils zuständigen UV-Träger (somit auch die EUK) sind verantwortlich
für die Prävention (u.a. Unfallverhütung),
die Rehabilitation (medizinisch, beruflich und sozial) sowie
die Entschädigung (wie z.B. Geldleistungen)
unfallverletzter oder infolge Berufskrankheit erkrankter Arbeitnehmer bzw. besonders in Gesetz oder Satzung genannter Personen.
Dieses solidarische System ermöglicht einen umfassenden Schutz der Beschäftigten und eine hohe soziale Absicherung. Für den einzelnen Beschäftigten entstehen keine Kosten. Im Rahmen der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht leisten die Unternehmen Beiträge, welche im Umlageverfahren erhoben werden und je nach Gefährdungsrisiko in einem Gefahrtarif abgestuft sind.
„Alles aus einer Hand“ - Auftrag und Ziel der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist eine ganzheitliche Betreuung der Unternehmen sowie deren Beschäftigten.
Unternehmer sowie Verunfallte bzw. BK-Erkrankte können hier auf unser Know How vertrauen.
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)
Ihr Partner für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
Die EUK ist seit 1994 als gesetzlicher Unfallversicherungsträger in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Deutsche Bahn AG und die hieraus ausgegliederten Unternehmen, das Bundeseisenbahnvermögen, die Bahnversicherungsträger sowie die Sozialeinrichtungen vorbezeichneter Unternehmen.
Das Selbstverwaltungsprinzip
Neben dem höchsten Organ der EUK, der Vertreterversammlung, gibt es noch den Vorstand. Beide ehrenamtliche Gremien sind paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt und beschließen u.a. über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif sowie Umlage und stellen alljährlich den Hauhaltsplan auf und fest.
Neben diesen Organen ist der hauptamtliche Geschäftsführer ein weiteres Organ der EUK. Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und gehört dem Vorstand beratend an.
Hauptaufgabe der EUK ist die ganzheitliche Betreuung unserer Versicherten bzw. Mitgliedsunternehmen, wobei folgende Grundsätze gelten:
Alles aus einer Hand
Prävention vor Entschädigung
Rehabilitation vor Rente
Unser Auftrag ist
mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen,
nach einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zu gewährleisten und den Betroffenen - oder im Todesfall den Hinterbliebenen - durch Geldleistungen zu entschädigen.
Im Vordergrund steht die medizinische Wiederherstellung und die berufliche sowie soziale Wiedereingliederung.
Besonderheiten bei der EUK (u.a. erweiterter gesetzlicher Auftrag)
Im Gegensatz zu den übrigen UV-Trägern der öffentlichen Hand und analog den gewerblichen Berufsgenossenschaften konzentrieren wir uns auf die allgemeine Unfallversicherung ohne den Bereich der Schülerunfallversicherung, was in dem gesetzlich vorgegeben Zuständigkeitsbereich der EUK begründet liegt.
Darüber hinaus wurde der EUK die Aufgabe der Prävention übertragen für die Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und die Beamten, die der DB AG und den hieraus ausgegliederten Unternehmen zugewiesen sind.
Der EUK wurden weiterhin im öffentlichen Dienst im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) - soweit die EUK Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist - die Aufgaben als zuständige Behörde nach dem Arbeitsschutzgesetz übertragen.
Welche Ereignisse sind versichert?
Ganz allgemein gesagt, erstreckt sich der Unfallversicherungsschutz auf Arbeitsunfälle und Unfälle, welche sich auf dem Weg zu oder von der Arbeit ereignen sowie auf Berufskrankheiten. Hier spricht man von den Versicherungsfällen.
Was sind Arbeitsunfälle?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Als Unfall wird ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt, definiert.Was sind Wegeunfälle?
Das sind Unfälle, welche sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (versicherten Tätigkeit) ereignen. Hier gibt es auch einige Ausnahmeregelungen, wie z.B. bei Umwegen, die nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder Fahrten zu einem so genannten „Dritten Ort“.Was sind Berufskrankheiten (BK)?
Berufskrankheiten sind die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung in einer Berufskrankheitenliste bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Als Berufskrankheit werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die entstehen, weil die Betroffenen durch ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind.
Wir begleiten Sie - sicher ist sicher -
Prävention vor Entschädigung
Prävention hat das Ziel, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Natürlich lassen sich nicht alle Ereignisse vermeiden, die EUK setzt aber alles daran, das Arbeiten und Wege von und zur Arbeit sicherer zu machen. Neben dem positiven humanitären Aspekt ermöglicht eine gute Präventionsarbeit auch eine Kostensenkung im Bereich der Rehabilitations- und Entschädigungskosten.
Unsere Aufgaben im Rahmen der Prävention:
Wir beraten die Mitgliedsunternehmen und Beschäftigten, z. B. bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Fahrzeugen, Anlagen und Arbeitsplätzen.
Wir besichtigen die Betriebsstätten, um die Durchführung der Unfallverhütung und die Maßnahmen der Ersten Hilfe zu überwachen.
Wir bearbeiten die EUK-Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen und Grundsätze.
Wir gehen den Ursachen arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit nach.
Wir arbeiten mit Krankenkassen bei der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zusammen.
Wir erstellen eine Unfallstatistik und werten sie zur Steuerung von Präventionsmaßnahmen aus.
Wir bilden die in den Unternehmen mit der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrauten Personen aus.
Wir erstellen Informationsschriften, Aus- und Fortbildungsunterlagen sowie Fachbeiträge für das Mitteilungsblatt "EUKDialog", für die Zeitschriften "BahnPraxis B", "BahnPraxis E" und "BahnPraxis W".
Wir arbeiten in Fachgruppen, Fachausschüssen, Normungsgremien und anderen Institutionen aktiv mit.
Sie bauen - Wir beraten
Unsere Fachleute des Technischen Aufsichtsdienstes betreuen von insgesamt 8 Dependancen die zu unserem Zuständigkeitsbereich gehörenden Unternehmen mit ihren Beschäftigten in ganz Deutschland. Beratungen erfolgen z.B. bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen Vorgaben bei Fahrzeugen, Anlagen und Arbeitsplätzen.
Sicherheit kann man lernen
Ein besonderes Augenmerk wird im Bereich der Prävention auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gelegt, welche wegen ihres hohen Multiplikatoreffektes von entscheidender Bedeutung für eine wirkungsvolle Prävention sind.
Ob Seminare für den
„Umgang mit Gefahrstoffen“ oder
für „Arbeitssicherheit im Eisenbahnbetrieb“;
ob
Aus- und Fortbildung der Ersthelfer, für welche die EUK die Lehrgangskosten übernimmt oder
Fahrsicherheitstrainings, an welchen sich die EUK finanziell beteiligt,
diese Seminare, Lehrgänge und Trainings bringen allen Teilnehmern vor allem eines: -> Mehr Sicherheit.
Wir informieren Sie
Unser viermal jährlich erscheinendes Mitteilungsblatt „EUK-Dialog“ informiert Sie über aktuelle Themen aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Versicherungsrecht und Organisation.
Die BahnPraxis, Ausgabe B ist eine Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der Deutschen Bahn AG. Herausgeber ist die EUK in Zusammenarbeit mit DB Energie GmbH und DB Netz AG, Deutsche Bahn Gruppe. Die Zeitschrift erscheint monatlich und informiert insbesondere über aktuelle Themen aus dem Fachgebiet "Betriebsdienst" und "Arbeitssicherheit im Gleisbereich".
Bei der BahnPraxis, Ausgabe E handelt es sich um eine Zeitschrift für Elektrofachkräfte zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG. Herausgeber ist die EUK in Zusammenarbeit mit DB Energie GmbH und DB Netz AG, Deutsche Bahn Gruppe. BahnPraxis E erscheint dreimal im Jahr und informiert und sensibilisiert über aktuelle Themen aus dem Fachgebiet "Elektrotechnik".
Die Zeitschrift BahnPraxis, Ausgabe W dient der Förderung der Arbeitssicherheit in den Werkstätten der DB AG. Herausgeber ist auch hier die EUK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. BahnPraxis W erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus dem "Werkstättenbereich".
Öffentlichkeitsarbeit - Unser Weg zu Ihnen
Neben unseren Publikationen
„EUK-Dialog“ und
„BahnPraxis B, W und E“
präsentiert sich die EUK alljährlich auf den unterschiedlichsten Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet (z.B. Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Hier können Sie hautnah von Fachleuten informiert und beraten werden.
Unfallverhütungsvorschriften, Videos, CD-Rom`s, Plakate, Merkblätter und viele weitere Publikationen runden unsere Bemühungen - Sie ausführlich zu informieren - ab.
Das „World Wide Web“ - Wir sind dabei
Bequemer geht’s nicht: Ob von zu Hause oder dem Büro, einen Querschnitt über die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Allgemeinen sowie der Eisenbahn-Unfallkasse im Besonderen, finden Sie hier - im Internetauftritt der EUK.
Das Service- und Informationsangebot bietet ebenfalls die Möglichkeit
• zur Kontaktaufnahme per E-Mail.
• Des Weiteren findet man auf den Internetseiten auch alle aktuellen Publikationen
der EUK zum Nachlesen und Ausdrucken.
• Das komplette Seminarangebot der EUK kann abgerufen und die notwendigen
Anmeldeformulare können ausgedruckt werden.
• Alle von der EUK zur Verfügung gestellten Druckschriften können von den
Mitgliedsunternehmen und ihren Beschäftigten online bestellt werden.
• Zusätzlich besteht u.a. auch die Möglichkeit des Downloads der Vordrucke
„Unfallanzeige“ sowie „Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für
eine Berufskrankheit“ nebst zugehörigen Erläuterungen.
• Aktuelle Informationen werden regelmäßig ins Netz gestellt und können auf
der übersichtlichen Startseite direkt aufgerufen werden.
Somit bietet die EUK allen Interessierten die Möglichkeit der schnellen und aktuellen elektronischen Information und Kommunikation rund um die gesetzliche Unfallversicherung.
Der Webauftritt der EUK zeigt sich seit dem Jahreswechsel 2006 / 2007 in einem neuen Gewand – zeitgemäß, vielseitiger und noch aktueller.
Insbesondere im Bereich Prävention gibt es einiges neu zu entdecken, wie z.B. das komplette gültige Regelwerk der EUK nebst allen zugehörigen und downloadfähigen Dokumenten.
Insgesamt wirkt das neue Layout deutlich übersichtlicher und moderner und ist durchgängig auf allen Seiten des Webauftritts integriert, ohne diesen durch unnötige grafische Bestandteile zu überfrachten. Es wird sich nach wie vor auf das Wesentliche beschränkt, damit die Besucher unseres Internetauftritts schnell und gezielt alle wichtigen und aktuellen Informationen erhalten können.
Als wesentliches Merkmal der ebenfalls neu gestalteten Startseite werden die aktuellen Themen über diese Seite mit Piktogramm / Bild kurz anformuliert und übersichtlich mit weiterführendem Link anschließend ausführlich dargestellt.
Neben dem Navigationspunkt „Aktuelles“ erhalten Sie über die Auswahlpunkte
• Die EUK
• Prävention
• Leistungen
• Finanzierung & Beiträge
• Publikationen
• Infos zur gesetzlichen Unfallversicherung
umfassende Informationen über die EUK im Besonderen sowie die gesetzliche Unfallversicherung im Allgemeinen.
Der Servicebereich eröffnet neben FAQ`s und wichtigen Links auch die Möglichkeit Vordrucke und Formulare einzusehen sowie diese herunter zu laden. Zudem ist eine Online-Datenbankrecherche u.a. nach D-Ärzten oder BK-Gutachtern möglich.
Der neu gestaltete Webauftritt der EUK ist grundsätzlich so umgesetzt, dass er insgesamt den Ansprüchen der Barrierefreiheit entspricht. Es gibt also keine "separate barrierefreie Version“.
Im Fall des Falles - Was leisten wir für Sie?
Rehabilitation und Entschädigung
Angenommen Ihr Arbeitgeber ist bei der EUK gesetzlich versichert und Sie werden trotz aller Vorsicht auf dem Weg zur Arbeit in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei welchem Sie sich - nehmen wir mal an - eine komplizierte Unterschenkelfraktur zugezogen haben. Sie würden sich dann natürlich die Frage stellen, wie es medizinisch und natürlich auch beruflich nun weitergeht.
Hier ist die EUK Ihr Partner, der Ihnen diese Angst nehmen kann, da wir mit allen geeigneten Mitteln Ihre medizinische und wenn erforderlich, auch berufliche und soziale Rehabilitation durchführen werden. Dies ist einer unserer maßgeblichen Aufträge - zu Ihrem Wohle.
Solange die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestehen, trägt die EUK im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten der gesamten medizinischen Rehabilitation von der optimierten und schnellen Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls - je nach Schwere der Unfallverletzung oder Berufserkrankung - ein Leben lang. Hierzu gehören u.a. je nach Einzelfall
die ärztliche / zahnärztliche Behandlung,
Arznei- und Verbandmittel,
Heilmittel, orthopädische und andere Hilfsmittel,
Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
häusliche Krankenpflege.
Gesetz der Fall, Sie könnten aufgrund der Unfallfolgen Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch erschwert ausüben, übernimmt die EUK die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation), wie z.B.
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes,
Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung sowie Berufsvorbereitung,
Umschulung, Ausbildung oder Fortbildung,
Kraftfahrzeughilfe etc.
Dadurch sollen Sie in die Lage versetzt werden, Ihren früheren Beruf oder, wenn dies nicht möglich ist, einen neuen Beruf auszuüben.
Der Wiedereingliederung ins soziale Umfeld, der so genannten sozialen Rehabilitation, kommt eine wesentliche Bedeutung zu, um das Rehabilitationsziel zu erreichen und insbesondere zu sichern. Hier können Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen gewährt werden, wie z.B.:
Wohnungshilfe,
Beratung und psychosoziale Betreuung,
Pflege,
Rehabilitationssport.
Dies ist meist bei schwerwiegenden Unfall- oder Erkrankungsfolgen gegeben, wenn z.B. die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden soll.
Nach dem Prinzip „Reha vor Rente“ ist das oberste Ziel die medizinische und berufliche Rehabilitation. D.h., die optimale medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Eine Rente wird daher grundsätzlich erst gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Hier kommt neben der medizinischen Rehabilitation der beruflichen Wiedereingliederung eine ganz besondere Bedeutung zu, welcher wir mit speziell ausgebildeten Berufshelfern gerecht werden.
Und wie sieht es mit der finanziellen Unterstützung aus?
Die EUK zahlt Ihnen neben den v.g. Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Das Verletztengeld soll den unfallbedingten Ausfall an Arbeitsentgelt oder -einkommen ausgleichen und beginnt an dem Tag, ab welchem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Es beträgt 80 % des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Sofern mit einer Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht mehr zu rechnen ist und keine berufsfördernden Leistungen erbracht werden können, endet die Verletztengeldzahlung spätestens nach der 78. Woche.
Übergangsgeld, würde nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation grundsätzlich für die Dauer einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (Umschulung o.ä.) gewährt.
Um beim Bezug von Verletzten- und / oder Übergangsgeld keine Versorgungslücken in der Sozialversicherung entstehen zu lassen, zahlt die EUK ebenfalls die anteiligen Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Sie würden eine Versichertenrente erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls mehr als 26 Wochen in rentenberechtigendem Maße, d.h. um mindestens 20 % gemindert ist. Die Höhe der Versichertenrente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem spezifischen Jahresarbeitsverdienst. Sie beginnt, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld mehr gegeben ist.
Solange Sie infolge des Versicherungsfalls so hilflos wären, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe Pflegegeld gezahlt.
Bei Tod infolge des Versicherungsfalls gewährt die EUK unter bestimmten Voraussetzungen
Sterbegeld und Überführungskosten,
Hinterbliebenenrente,
Hinterbliebenenbeihilfe,
Abfindungen.
Wie Sie sehen können, brauchen Sie sich im Fall des Falles auch finanziell keine Sorgen zu machen.
Anzumerken ist, dass die Entschädigung von Versicherten oder Hinterbliebenen nach dem Schadensersatzprinzip erfolgt. Die EUK tritt damit an die Stelle des ursprünglich (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) zu Schadensersatz verpflichteten Unternehmers. Die Rente ersetzt jedoch nicht den konkreten Schaden (etwa den genau berechneten Verdienstausfall), sondern es erfolgt eine pauschalierte Bemessung.
So erreichen Sie uns:
Wenn Sie Fragen oder auch Anregungen haben sollten, teilen Sie uns dies mit. Wir freuen uns über jeden konstruktiven Kontakt.
Eisenbahn-Unfallkasse
Rödelheimer Straße 49
60487 Frankfurt am Main
Zentralruf 069 47863-0
Fax 069 47863-151
E-Mail service(at)euk-info.de
Ihre Ansprechpartner bei der EUK
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