Leistungen
Sofern es trotz aller Bemühungen und Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten kommt, haben Versicherte einen Anspruch auf Sach- und Geldleistungen, insbesondere auf eine bestmögliche medizinische Betreuung sowie berufliche und soziale Wiedereingliederung, nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII). Hier gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente!
Welche Leistungen bietet die EUK?
- Heilbehandlung (Medizinische Rehabilitation)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ergänzende Leistungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Soziale Rehabilitation) sowie
- Geldleistungen


