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Leistungen

Sofern es trotz aller Bemühungen und Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten kommt, haben Versicherte einen Anspruch auf Sach- und Geldleistungen, insbesondere auf eine bestmögliche medizinische Betreuung sowie berufliche und soziale Wiedereingliederung, nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII). Hier gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente!

Welche Leistungen bietet die EUK?