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Geldleistungen

Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, unterstützt die EUK ihre Versicherten und deren Hinterbliebenen mit Geldleistungen. Geldleistungen sind Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrages bestehen. Es kann sich dabei um einmalige und laufende Leistungen handeln. Bei den Geldleistungen ist zu unterscheiden zwischen Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherstellung bei Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Verletztengeld bzw. Übergangsgeld) und Leistungen zum Ausgleich verbleibender Unfallfolgen bzw. für den Todesfall (Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene).

Die nachfolgenden Geldleistungen sind übersichtsartig dargestellt. Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für eine Gewährung vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.

Die EUK gewährt Geldleistungen in Form von:

Verletztengeld

Für die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Versicherte Verletztengeld, soweit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht erzielt wird bzw. Lohnfortzahlung nicht erfolgt. Es soll den Einkommensausfall ersetzen und damit den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherstellen.

Übergangsgeld

Während einer Maßnahme der Berufshilfe erhalten Versicherte Übergangsgeld. Es soll ebenfalls den Einkommensausfall ersetzen sowie die Bereitschaft des Versicherten fördern, an der berufsfördernden Maßnahme teilzunehmen.

Versichertenrente

Versicherte erhalten eine Rente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls mehr als 26 Wochen in rentenberechtigendem Maße gemindert ist.

Pflegegeld

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe Pflegegeld gezahlt.

Hinterbliebenenleistungen

Bei Tod infolge des Versicherungsfalls gewährt die EUK unter bestimmten Voraussetzungen

  • Sterbegeld und Überführungskosten
  • Hinterbliebenenrente
  • Hinterbliebenenbeihilfe

Abfindungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können die von der EUK gewährten Rentenleistungen auf Antrag abgefunden werden.

Mehrleistungen

Mehrleistungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen für ganz bestimmte, in der Satzung der EUK geregelte Personengruppen gewährt. Es handelt sich hierbei insbesondere um Personen, die sich für das Leben und die Gesundheit anderer Personen oder ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen, z.B. Personen die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten teilnehmen; Personen, die von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden oder Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden.

Bei Mehrleistungen handelt es sich um zusätzliche laufende Geldleistungen

  • bei Heilbehandlung und Berufsförderung
  • zur Rente an Versicherte
  • zur Hinterbliebenenrente sowie um zusätzliche einmalige Geldleistungen für Schwerverletzte und im Todesfall.