Medizinische Rehabilitation
Solange die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestehen, trägt die EUK im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten der gesamten medizinischen Rehabilitation von der Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls - je nach Schwere der Unfallverletzung oder Berufserkrankung - ein Leben lang.
Die nachfolgenden Leistungen sind übersichtsartig dargestellt. Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für eine Gewährung vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall gerne.
Die Heilbehandlung umfasst z.B.:
- Erstversorgung
- Ambulante ärztliche/zahnärztliche und stationäre Versorgung
- Häusliche Krankenpflege
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Haushaltshilfen
- Reisekosten
Erstversorgung
Die Erstversorgung ist die Versorgung Unfallverletzter durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal, z.B. Rettungsdienst oder geeignete Gesundheitseinrichtungen.
Ambulante ärztliche/zahnärztliche und stationäre Behandlung
Die ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz wird von Ärzten oder Zahnärzten ambulant oder stationär erbracht.
Häusliche Krankenpflege
Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, erhalten sie in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte.
Arznei- und Verbandmittel
Arznei- und Verbandmittel sind alle ärztlich verordneten, zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung erforderlichen Mittel.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören z.B. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel.
Heilmittel
Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie.
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe wird erbracht, wenn Versicherte wegen der medizinischen, berufsfördernden oder sonstigen Leistungen außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht sind und ihnen deshalb die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Reisekosten
Reisekosten werden übernommen, soweit dies zur Durchführung der Heilbehandlung erforderlich ist.







