Versicherungsfälle
Auch bei guter Präventionsarbeit lassen sich leider nicht alle Unfälle vermeiden. Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, wird die EUK, wie alle übrigen Unfallversicherungsträger auch, Leistungen aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen.
Versicherungsfälle sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und Unfälle während der Arbeitszeit.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Arten der Versicherungsfälle:
Arbeits- und Wegeunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden.
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen. Zusätzlich können auch Umwege oder Wege zu einem "Dritten Ort" versichert sein.
Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Vorrausetzungen zum Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses:
Versicherungsschutz aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dann, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d.h.:
- der Unfall muss sich während der versicherten Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen.
Die Unfallfolgen des versicherten Ereignisses sind jedoch von unfallunabhängig vorbestehenden Körperschäden abzugrenzen.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung in einer Liste bezeichneten Krankheiten (Liste der Berufskrankheiten in der Fassung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31.10.1997, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Als Berufskrankheit werden bestimmte Krankheiten anerkannt, die entstehen, weil die Betroffenen durch Ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind. Diese Krankheiten müssen in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sein.
Berufskrankheiten-Anzeige
Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden.
Berufskrankheiten-Liste
Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat, dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.









