Fahrsicherheitstraining
Kostenzuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Viele Menschen nutzen das Kraftfahrzeug nicht nur in der Freizeit, sondern auch für die täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück oder als Kraftfahrer im täglichen Arbeitseinsatz (Dienstfahrten).
Gefährliche Situationen im Straßenverkehr erlebt dabei fast jeder Fahrzeugführer. Wie solche Gefahrensituationen im Vorfeld vermieden werden können, vermittelt ein Fahrsicherheitstraining.
Für Beschäftigte ihrer Mitgliedsunternehmen fördert die Eisenbahn-Unfallkasse die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit einem Kostenzuschuss.
Weitergehende Informationen enthält das „Merkblatt zum Zuschuss-Verfahren der EUK für das Fahrsicherheitstraining“ (PDF 29 KB).
Interessenten an einem Fahrsicherheitstraining können den Kostenzuschuss mit dem Formular „Antrag auf Kostenzuschuss der EUK zum Fahrsicherheitstraining“ (PDF 300 KB) (als Word-Dokument) beantragen. Nach Durchführung ist der Kostenzuschuss mit dem Formular „Abrechnung des Kostenzuschusses der EUK zum Fahrsicherheitstraining“ (PDF 300 KB) (als Word-Dokument) abzurechnen.
Für Fragen zu Kostenzusagen (Genehmigungen) stehen Ihnen das Außenbüro Süd in München sowie unser Büro in Frankfurt am Main unter folgenden Kommunikationsverbindungen zur Verfügung:
AB Süd München, Herr Schwandtner
Telefon 089 552587-10
Büro Frankfurt am Main, Frau Schikora
Telefon 069 47863-566
Fax 069 47863-571
E-Mail petra.schikora(at)euk-info.de
Hinweis: Zuständige Stelle für den Schriftverkehr ist das Büro Frankfurt am Main.


