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Formulare und Vordrucke

"Im Bundesgesetzblatt 2002 Teil I, Nr. 7 vom 04. Februar 2002 wurde die "Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung – UVAV)" vom 23. Januar 2002 verkündet. Sie trat am 1. August 2002 in Kraft und legt verbindlich fest, in welcher Form und mit welchem Inhalt Versicherungsfälle von Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen sind. Die Vordrucke über die Anzeige von Versicherungsfällen, wie auch die zugehörigen Erläuterungen, sind bundeseinheitlich verbindlich vorgegeben.

Nach wie vor sind Arbeitsunfälle von Versicherten mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen der Eisenbahn-Unfallkasse - EUK - mittels Vordruck "Unfallanzeige" zu melden. Maßgebend hierfür ist die Bestimmung des § 193 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Berufskrankheit hat der Unternehmer eine "Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit" zu erstatten (§ 193 Abs. 2 SGB VII).

Damit die Vordrucke auch zur Anzeige von Dienst- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten von Beamten und zugewiesenen Beamten des BEV verwendet werden können, ist zu den Vordrucken „Unfallanzeige“ sowie „Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit“ jeweils ein mit der BEV-Dienststelle Ost (Beamtenunfallfürsorge Berlin) abgestimmtes ergänzendes Erläuterungsblatt beigefügt.

Der Vordruck "Unfallanzeige" ist als Unfallvermerk für die Beamten einschließlich der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) anzuwenden und kann auch für die Versicherten für die Anzeige von Unfallereignissen als Unfallvermerk verwendet werden, wenn ein Arbeitsunfall/Dienstunfall bzw. Wegeunfall zu keiner Arbeitsunfähigkeit bzw. zu einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Tagen führt. In diesen Fällen ist der Vordruck als "Unfallvermerk" zu kennzeichnen. Siehe hierzu auch die "Ergänzenden Erläuterungen der EUK zur Verwendung der Unfallanzeige gemäß § 2 der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) für Beamte einschließlich der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und Verwendung als Unfallvermerk", welche dem Vordruck "Unfallanzeige" als weitere Anlage beigefügt wird.

Mit dem Inkrafttreten der UVAV traten die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufassung des Musters für Unfallanzeigen vom 31. Juli 1973 sowie § 7 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 außer Kraft.

Hieraus ergeben sich nachfolgende Änderungen:

  • Die Meldevordrucke wurden neu gestaltet und die Datenerhebung reduziert.
    Grund: Zur Entlastung der Unternehmen von bürokratischem Aufwand und aus Gründen des Datenschutzes werden die Inhalte auf die für die Bearbeitung notwendigen Angaben beschränkt.
  • Die Kennzeichnungsfarben der jeweiligen Meldevordrucke wie "gelb" für die Unfallanzeige sowie "grün" für die BK-Anzeige sind nicht mehr vorgesehen. Die Vordrucke werden zukünftig lediglich in "schwarz-weiß" vorgehalten.
    Grund: Eine reine Farbunterscheidung wird als entbehrlich angesehen und wäre im Hinblick auf die Möglichkeit der Datenübermittlung über Datenleitung unzweckmäßig.

Die Anforderung der neuen Formulare erfolgt – wie bei den bisherigen Vordrucken –

  • durch die Betriebe der DB AG bei
    DB Kommunikationstechnik GmbH
    Vertrieb Medien- und Kommunikationsdienste Süd
    Kriegsstraße 138
    76133 Karlsruhe
    Fax intern 972 5509
    Telekom-Fax 0721 938-3079
    mit Angabe der Kundenummer (Bahn- und Kostenstellennummer).
  • durch andere Mitgliedsbetriebe der EUK direkt bei der Eisenbahn-Unfallkasse
    Postfach 20 01 52
    60605 Frankfurt am Main
    Telefon 069 47863-118
    Fax 069 47863-573

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Downloads der Vordrucke "Unfallanzeige" sowie "Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit" als beschreibbares Word-Dokument oder als PDF-Dokument.

Unfallanzeige (Word)

Unfallanzeige (PDF)

Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit (Word)

Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit (PDF)

Die zugehörigen Erläuterungen bzw. ergänzenden Erläuterungen/ Informationen der EUK liegen ebenfalls als PDF-Dateien zum Download bereit:

Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF)

Ergänzende Erläuterungen der EUK (Unfallanzeige/Unfallvermerk) (Word)

Erläuterungen zur Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit (Word)
(von den Spitzenverbänden bereinigte Fassung im Nachgang des In-Kraft-Tretens der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung)

Ergänzende Erläuterungen der EUK (BK) (Word)

Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit (mit Erläuterungen) (PDF) 

Hier können Sie z.B. Gutachtensvordrucke oder Messblätter zum Bearbeiten herunterladen und erhalten einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden Formtexte:

Weitere Formtexte